Mitgliederversammlung

Pflicht (und bei uns auch Vergnügen 😉 ) eines jeden gemeinnützigen Vereins und Vorgabe der Vereinssatzung stellt die einmal pro Jahr auszurichtende Mitgliederversammlung dar, in der der Vorstand Rechenschaft über die Vereinsaktivitäten des jeweils vergangenen Jahres ablegt, Funktionen des Vorstandes durch Wahl neu besetzt oder bestätigt werden müssen, wichtige vereinsrelevante Themen erörtert werden und entsprechende Beschlüsse zu fassen sind.

Der TSC Erato richtet seine Mitgliederversammlung jeweils im ersten Quartal des Kalenderjahres aus. Einladungen mit Tagesordnung und Beschlussvorschläge erreichen alle Mitglieder mindestens vier Wochen vor Versammlungstermin.