Helferstunden

Aktive Vereinsmitglieder (dies trifft nicht zu bei passiven/Förderkreismitgliedern) im Alter von 18-75 Jahren haben eine Helferstundenpflicht von 2 h/Kalenderjahr.

Weitere Regelungen finden sich in der Vereinssatzung.

Veranstaltungen, bei denen es die Möglichkeit gibt, Helferstunden beizutragen, werden zentral im internen Bereich bekannt gegeben und sind dort für alle Mitglieder einsehbar. Erinnerungen sowie genauere Informationen zu den Einsätzen werden etwa 2-8 Wochen vor den Veranstaltungen per E-Mail verschickt!

Zur Online-Eintragung bitten den internen Bereich nutzen. Wir freuen uns über jede Hilfe!